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VG Ansbach, 17.07.2023 - AN 5 K 22.01668 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- BAYERN | RECHT
AufenthG § ... 23 Abs. 2; Anordnung des Bundesministeriums des Innern gemäß § 23 Abs. 2 AufenthG über die Aufnahme jüdischer Zuwanderer aus der ehemaligen Sowjetunion mit Ausnahme der baltischen Staaten vom 24. Mai 2007 in der Fassung vom 22. April 2020, zuletzt geändert am 18. März 2022
Keine Aufnahmezusage für nichtjüdischen Familienangehörigen einer jüdischen Zuwanderin - rewis.io
Grundkenntnisse der deutschen Sprache, Härtefallantrag bei fehlenden Grundkenntnissen der deutschen Sprache, Ausschluss der Aufnahmezusage wegen Ausübung einer Funktion zur Stützung des kommunistischen Herrschaftssystems
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 21.10
Aufnahme aus dem Ausland; Aufnahmezusage; jüdische Zuwanderer aus der ehemaligen …
Auszug aus VG Ansbach, 17.07.2023 - AN 5 K 22.01668
Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 15. November 2011 (1 C 21.10 - juris -) zu § 23 Abs. 2 AufenthG ausgeführt, dass eine solche Anordnung des Bundesministeriums des Innern in dessen Ermessen steht, welches lediglich durch das im Gesetz genannte Motiv ("zur Wahrung besonders gelagerter politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland") dahingehend begrenzt ist, dass eine Anordnung nicht aus anderen Gründen erlassen werden darf.